Rechtsweg in Streitigkeiten mit Handelsvertretern.
Bei streitigen Auseinandersetzungen mit Handelsvertretern stellt sich häufig die Frage, ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten oder zu den Zivilgerichten eröffnet ist. Dreh- und Angelpunkt solcher Streitigkeiten ist dabei § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG.
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